Seit Anfang des Jahres ist das neue Gesetz zum Nichtraucherschutz in Kraft getreten. Danach ist nun das Rauchen nicht nur in allen öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten untersagt, sondern auch in den meisten Gaststätten und Kneipen. Das Presbyterium unserer Gemeinde hat das zum Anlass genommen nun auch das Rauchen in den Gemeindehäusern einzuschränken. Das Rauchen ist nun in den Häusern nicht mehr gestattet. Einzige Ausnahmen davon sind
1. Veranstaltugen, bei denen Raucherräume ausdrücklich ausgewiesen sind. In der Praxis sind das zur Zeit der Frühstücksbasar in Gahmen und das Marktcafe im Paul Gerhardt Haus. 2. Veranstaltungen bei privaten Vermietungen des Hauses. Dann ist der Mieter selbst verantwortlich für eine Regelung.
Die Regelung ist in der Gemeinde intensiv diskutiert worden. Für manche Raucher bedeutet das sicherlich eine Unbequemlichkeit. Aber im Sinne der Kinder und Jugendlichen, die unsere Häuser besuchen und aller anderen Nichtrauchen, z.Z. wohl die einzig mögliche Lösung.